Bild: Begräbnis auf dem Ehrenfriedhof
Ein Krieger- beziehungsweise Gefallenendenkmal wie das der II. Matrosendivision war zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine gängige Form des Totengedenkens im Deutschen Kaiserreich. Etabliert hatte sich diese Art des Gedenkens bereits 100 Jahre vorher im Königreich Preußen. Noch bis ins 18. Jahrhundert waren Denkmäler vornehmlich Herrschern und Geistlichen vorbehalten, die damit ihren eigenen Herrschaftsanspruch beziehungsweise den der eigenen Dynastie untermauerten. Dies veränderte sich im Kontext der „Befreiungskriege“ (1813-1815). Nun konnten auch besondere militärische Verdienste oder Opfer von „einfachen Personen“ in Form eines Denkmales gewürdigt werden. Dahinter stand auch die Vorstellung, dass der gewaltsame Kriegstod eines Soldaten nicht nur für die nächsten Angehörigen von besonderem Erinnerungswert ist, sondern auch für die politische Gemeinschaft und für die Nation. Dementsprechend sollte das erbrachte Opfer für die Heimat und der damit verbundene Name des Soldaten nicht in Vergessenheit geraten. Die zahlreichen Kriege unter preußisch-deutscher Beteiligung im 19. und 20. Jahrhundert führten schnell zur großflächigen Verbreitung von Krieger- und Gefallenendenkmälern im gesamten Deutschen Reich.
Diese Art von Kriegsdenkmälern wurde noch bis in die 1930er Jahre in Deutschland errichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gefallenengedenken in Deutschland wieder verstärkt in das private Leben der Hinterbliebenen verlagert. Die Praxis der Errichtung von Gefallenendenkmälern in ihrer bisherigen Form fand damit ein Ende.